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Redakteur: T. Krebs, A. Wayandt
Publikationsdatum: 30.10.2009
Letzte Änderung: 22.02.2013

Rechtliches

Hinweise und Links zu schulrechtlichen Fragen

Im Folgenden finden Sie einige wissenswerte Hinweise und Links zu wichtigen schulrechtlichen und -organisatorischen Fragen sowie die Hausordnung des Gymnasiums Marktoberdorf.

Freiwilliger Rücktritt


Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 10 freiwillig in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. Nach § 67 GSO gilt dies aber nur dann nicht als Wiederholungsjahr, wenn der Antrag dafür bis Ende Dezember vorliegt. Nutzen Sie die Sprechstunden der jeweiligen Fachlehrkräfte sowie des Beratungslehrers, Herrn Gosse, falls das Notenbild eine freiwillige Wiederholung nahelegt. Bitte geben Sie den Antrag bei einer Entscheidung für den freiwillligen Rücktritt möglichst noch vor Ferienbeginn im Sekretariat ab.

Begabtenförderung am Gymnasium


Die Förderung begabter und hochbegabter Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiges Anliegen unseres Bildungssystems. Es gibt zahlreiche Förderprogramme, die unter verschiedensten Voraussetzungen gewährt werden. Während der Schulzeit kommen in Frage:

  • Oskar-Karl-Forster-Stipendium für bedürftige Schüler/innen (einmaliger Zuschuss bis 300,00 EURO, Antrag bis Februar 2010 an der Schule zu stellen).
  • Stipendienprogramm Talent im Land - Bayern für begabte Schüler/innen mit Migrationshintergrund.
  • Roland Berger Stipendium "Fit für Verantwortung" für bedürftige Kinder.
  • Begabtenförderung des Bayerischen Musikrats für musikalisch besonders begabte Kinder.
Studierende werden zum Beispiel nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz, durch die Studienstiftung des Deutschen Volkes oder das Cusanuswerk gefördert. Zu allen Fördermöglichkeiten gibt es ausführliche Informationen im Internet, und außerdem berät und unterstützt die Schule bei allen Fragen zu diesem Thema.

BayEUG


Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen gilt für alle Schularten und regelt die allgemeingültigen Sachverhalte wie Schularten, Unterrichtsinhalte, Stellung von Lehrern, Schülern und Eltern etc. Es kann auf der Homepage des Kultusministeriums (KM) aufgerufen werden. (Startseite KM -> Schule-> Recht -> Gesetze)

Ferien


Es gibt Herbst-, Weihnachts-, Faschings-, Oster-, Pfingst-, und Sommerferien. Der bewegliche Ferientag ist abgeschafft. Auf der Seite des Kultusministeriums finden Sie immer die aktuelle und die für die nächsten Jahre gültige Ferienordnung: Hier gelangen Sie dorthin.

GSO


Die GSO ist die Schulordnung für Gymnasien in Bayern. Sie kann auf der Seite des Kultusministeriums abgerufen werden: Hier gelangen Sie dorthin. (Schule -> Recht -> Verordnungen)

Lehrpläne


Alle Interessierten könne die jeweils geltenden Lehrpläne auf den Seiten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) einsehen.

Hausordnung des Gymnasiums Marktoberdorf im Schuljahr 2009/2010


Im Interesse eines geordneten und erfolgreichen Unterrichtsbetriebes sowie im persönlichen Interesse jeder Schülerin und jedes Schülers ist die folgende Hausordnung gewissenhaft zu befolgen.

Verhalten der Schüler

Es wird erwartet, dass sich die Schülerinnen und Schüler in der Schule und in der Öffentlichkeit rücksichtsvoll verhalten. Die Öffentlichkeit achtet und unterstützt unsere Schule umso mehr, als die Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Auftreten zeigen.
Bei der großen Schülerzahl in unserem Schulzentrum muss auf ein diszipliniertes Verhalten auf den Zufahrtsstraßen und den Wegen im unmittelbaren Bereich der Schule (v. a. an Haltestellen von Bahn und Bussen) geachtet werden, besonders nach Schulschluss mittags, wenn über 2000 Menschen die Schulen verlassen.

Fahrräder - Mopeds - Motorräder - Autos

Fahrräder dürfen im Freien nur in den Ständern am Tennisplatz und zwischen Neubau und Internat abgestellt werden. Alle Fahrräder sind verschlossen abzustellen, vor Diebstahl wird gewarnt. Die Schule übernimmt keine Haftung.
Mopeds und Motorräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen an der Hauptschulturnhalle geparkt werden. Bei allen Fahrzeugen, insbesondere bei Autos, ist auf platzsparendes Parken zu achten. Das Parken hinter der Schranke ist nur den Lehrkräften erlaubt.

Ruhe im Schulgebäude

Lärmendes Verhalten in den Klassenräumen und im übrigen Bereich des Schulgebäudes ist zu unterlassen. Lehrkräfte und Hausmeister sind berechtigt und verpflichtet, Schülerinnen und Schüler zur Wahrung von Ruhe und Ordnung anzuhalten und eventuelle Verstöße zu ahnden. Der Aufenthalt in den Klassenzimmern und Gängen nach Unterrichtsschluss ist untersagt.

Achtung vor fremdem Eigentum

Das Eigentum der Schule sowie das der Mitschülerinnen und Mitschüler ist zu achten! Jeder Diebstahl von Schul- oder Privateigentum wird streng bestraft und kann zum Ausschluss aus der Schule führen. Die Beschädigung und Beschmutzung von Mobiliar, Böden und Wänden zieht die Pflicht zum Schadenersatz nach sich.

Vor Schulbeginn

Fahrschüler, die vor 7.40 Uhr an der Schule eintreffen, können sich in die Klassenzimmer im Neubau Parterre begeben oder in die Pausenhalle beim Haupteingang, Oberstufenschüler dürfen ins Kollegstufenzimmer; auswärtige Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen können sich bei den Tischen und Stühlen im 2. Stock aufhalten.

Unterrichtsbeginn

Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sollen sich alle Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer aufhalten und sich auf den Unterricht einstellen.
Ist 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde die betreffende Lehrkraft noch nicht in der Klasse, so fragt der Klassensprecher/die Klassensprecherin zunächst im Lehrerzimmer nach. Sollte der Lehrer/die Lehrerin hier nicht angetroffen werden, ist dies im Sekretariat zu melden, damit eine Vertretung eingeteilt werden kann.
Fehlt ein Schüler/eine Schülerin unentschuldigt, ist dies bis spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat zu melden.

Der Unterrichtsvormittag

Beim Stundenwechsel sind die Wege zu und von den Fachräumen zügig zurückzulegen. Der Kartendienst kümmert sich in Absprache mit der entsprechenden Lehrkraft darum, dass vor Beginn der Unterrichtsstunde die richtige Karte bereitsteht. Alle Karten sind unmittelbar nach dieser Stunde ins Kartenzimmer zurückzubringen, da auch andere Klassen diese benötigen. Zurückgebrachte Karten müssen wieder richtig eingeordnet werden.
Während einer Vertretungsstunde bleiben alle Schüler/Innen im entsprechenden Klassenzimmer bzw. Fachraum. Schüler/Innen der Klassen 5-9 des Musischen Gymnasiums, die wegen der Instrumentalunterrichtsstunde eine Freistunde haben, müssen sich im Gang vor dem Sekretariat aufhalten.
Der Internet-Raum im 1. Stock darf von Schüler/Innen der Klassen 11-13 für schulische Zwecke benutzt werden. Alle Benutzer haben sich an die aufgestellten Regeln zu halten. Eine Zuwiderhandlung kann zum Benutzerverbot führen. Schüler/Innen bis zur 10. Klasse dürfen den Internetraum nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung einer Lehrkraft nutzen.
Den Oberstufenschülern steht der Vorraum zur Bibliothek als Silentiumraum zur Verfügung, ebenso können die Tische und Stühle im 2. Stock benutzt werden. Hier ist auf Ruhe zu achten, da sonst der Unterricht gestört wird und in der Aula häufig Schulaufgaben geschrieben werden.

Pause

In der 1. Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Klassenzimmer; die Lehrkraft der 2. Unterrichtsstunde sperrt das Klassenzimmer ab. Die Schüler und Schülerinnen begeben sich in die Gänge des Erdgeschosses und des 1. Stockes, in die Pausenhalle oder auf die Pausenhöfe. Der Aufenthalt im Keller ist nur bei den Bänken und vor der Lernmittelbücherei gestattet. Das Ballspielen in den Gängen ist nicht erlaubt. Die Oberstufenschüler (Kl. 11-13) dürfen im 2. Stock bleiben, Schüler/Innen der K12 und K13 auch im Kollegstufenzimmer.
Externe Schüler/Innen, die die Mittagspause im Internat verbringen, dürfen sich nur im Speisesaal und im Hallenbereich aufhalten.
Die Pause im Freien findet auf den Pausenhöfen statt. Spiele mit leichten Bällen sind nur auf dem Pausenhof West erlaubt. Bei gutem Wetter können auch die Tartanplätze und das Fußballfeld für Spiele genutzt werden. Wegen der Unfallgefahr darf je Hartplatz nur mit einem einzelnen Ball gespielt werden.
Der Parkplatz nördlich der Schule zählt nicht zum Pausenhof.
Schüler/Innen der Klassen 5-9 dürfen den Schulbereich ohne besondere Erlaubnis einer Lehrkraft nicht verlassen. Internatsschülern der Klassenstufen 5-9 ist es nicht gestattet, während der Pause das Internat aufzusuchen.
Unmittelbar zu Beginn der ersten Pause sind die Schulsachen aus dem Unterricht in den Fachräumen ins Klassenzimmer zurückzubringen. Das Sportzeug zur 3. Stunde muss bereits in die Pause mitgenommen werden, damit das Umkleiden rechtzeitig erfolgen kann.
Papier und andere Abfälle werden in den bereitgestellten Behältern gesammelt; alle leeren Flaschen sind vom Käufer zum Verkaufsraum beim Hausmeister bzw. zum Flaschenpfandautomaten zurückzubringen.
Unnötiger Aufenthalt in den Toiletten ist nicht gestattet.
Beim Pausenverkauf haben sich alle anzustellen. Fairness ist hier besonders wichtig.
Fünf Minuten vor Ende der 1. Pause gibt der Gong ein Zeichen zum Wiederaufsuchen der Unterrichtsräume.In der 2. Pause können die Schüler/Innen in den Klassenzimmern bleiben; die Türe der Klassenzimmer bleibt dabei stets geöffnet. Ein Herumtoben ist nicht gestattet.

Unterrichtsschluss

Vor dem Verlassen des Klassenzimmers nach Unterrichtsschluss entfernen alle Schüler/Innen etwaige Abfälle unter ihrem Tisch und stellen ihren Stuhl ordentlich auf den Tisch. Der Ordnungsdienst kehrt das Klassenzimmer, wischt die Tafel und schließt die Fenster.
Die Fächer unter den Schultischen sind frei von Schulbüchern, Mappen, Sportsachen zu halten. Die Schule übernimmt keine Haftung für Sachen, die von den Schülern/Innen zurückgelassen werden. Es besteht aber zu Beginn des Schuljahres die Möglichkeit ein Schließfach zu mieten (die Schließfächer befinden sich im Keller des Altbaus und des Neubaus; Antragsformulare sind im Sekretariat I erhältlich).
Das Betreten des Schulhauses ist am Nachmittag nur zum Unterricht, für notwendige Erledigungen im Sekretariat oder aufgrund besonderer Anweisungen von Lehrkräften gestattet.
Fahrschüler/Innen dürfen sich nachmittags im 1. Stock vor dem Sekretariat und in den Klassenzimmern 132 und 133 aufhalten, um ihre Hausaufgaben zu erledigen.

Allgemeine Hinweise

An der Schule herrscht ein generelles Alkohol- und Rauchverbot.
Wegen Unfallgefahr dürfen Schultaschen, Glasflaschen etc. nicht auf Treppen und Gängen abgestellt werden. Das Sitzen auf den Treppen und Fensterbänken ist nicht erlaubt.
Der Aufenthalt in den Musikräumen ist nur den Schülern gestattet, die für die festgesetzten Zeiten eingeteilt sind.
Wohnungswechsel sowie Änderungen im Familienstand bezüglich des Sorgerechts oder bei der Telefonnummer der Eltern bitte möglichst umgehend im Sekretariat I melden.
Fundgegenstände werden beim Hausmeister abgegeben und abgeholt.
Unfälle jeder Art auf dem Schulweg oder in der Schule sind umgehend im Sekretariat II zu melden. Hier ist auch Verbandsmaterial für kleinere Verletzungen zu erhalten.
Vertretungen für erkrankte oder dienstlich abwesende Lehrkräfte werden durch die Vertretungspläne bekannt gegeben. Erfolgt die Bekanntgabe am Tag vorher, sind die Schulsachen für die angesetzte Vertretungsstunde mitzubringen.
An das schuleigene Computernetz darf ein PC nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft angeschlossen werden. Dies gilt auch für persönliche PCs.
Elektrogeräte (Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc.) sind grundsätzlich nicht erlaubt.Mobilfunktelefone (Handys) und sonstige digitale Speichermedien müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Eingeschaltete (auch stumm geschaltete) Geräte sind als unterrichtsstörende Gegenstände zu betrachten und können von der Lehrkraft vorübergehend einbehalten werden.
Bei Prüfungen gilt schon das Mitführen eines ausgeschalteten Handys als Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels und wird als Unterschleif geahndet.
Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten. Verstöße gegen die Hausordnung können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.