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Redakteur: Thorsten Krebs
Publikationsdatum: 08.03.2010
Letzte Änderung: 21.01.2016
Publikationsdatum: 08.03.2010
Letzte Änderung: 21.01.2016
Unterrichtsbefreiung
Erkrankung während des Unterrichts
Wenn Schüler während der Unterrichtszeit plötzlich erkranken, müssen sie sich im Sekretariat melden. Unterrichtsbefreiungen können nur über die Schulleitung (in der Regel bei Herrn Böhler) ausgestellt werden. Bei Schüler(inne)n der 5. bis 8. Jahrgangsstufe werden die Eltern telefonisch benachrichtigt.Die Unterrichtsbefreiung ist umgehend von den Eltern unterschrieben zurückzugeben und dem Absentenheftführer vorzulegen.Vielen Dank für Ihre Kooperation!
Die Schulleitung