Unterrichtsbefreiung

Thorsten Krebs | 21.01.2016

Erkrankung während des Unterrichts

Wenn Schüler während der Unterrichtszeit plötzlich erkranken, müssen sie sich im Sekretariat melden. Unterrichtsbefreiungen können nur über die Schulleitung (in der Regel bei Herrn Böhler) ausgestellt werden. Bei Schüler(inne)n der 5. bis 8. Jahrgangsstufe werden die Eltern telefonisch benachrichtigt.Die Unterrichtsbefreiung ist umgehend von den Eltern unterschrieben zurückzugeben und dem Absentenheftführer vorzulegen.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!
Die Schulleitung