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Redakteur: A. Wayandt
Publikationsdatum: 06.05.2010
Letzte Änderung: 06.05.2010

Freiwilliger Rücktritt


Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 10 freiwillig in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. Nach § 67 GSO gilt dies aber nur dann nicht als Wiederholungsjahr, wenn der Antrag dafür bis Ende Dezember vorliegt. Nutzen Sie die Sprechstunden der jeweiligen Fachlehrkräfte sowie des Beratungslehrers, Herrn Gosse, falls das Notenbild eine freiwillige Wiederholung nahelegt. Bitte geben Sie den Antrag bei einer Entscheidung für den freiwillligen Rücktritt möglichst noch vor Ferienbeginn im Sekretariat ab.