Redakteur: Thorsten Krebs
Quelle: bay. Kultusministerium
Publikationsdatum: 05.07.2011
Letzte Änderung: 07.10.2014

Regelung der Sommerferien

in den Jahren 2015 bis 2017

Das Kultusministerium informiert:

Die Sommerferien der Länder werden in mehrjährigen Rhythmen von einer Länderarbeitsgruppe der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK )abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. So soll eine vernünftige Steuerung der Verkehrsströme in die Urlaubsgebiete gewährleistet werden. Die Dauer der Ferien beträgt sechs Wochen. So soll es zwei Arbeitnehmern ermöglicht werden, mit ihren Familien einen dreiwöchigen Urlaub zu unternehmen und sich dabei am Arbeitsplatz zu vertreten.

  • Sommerferien 2015: 1. August 2015 (Samstag) mit 14. September 2015 (Montag)
  • Sommerferien 2016: 30. Juli 2016 (Samstag) mit 12. September 2016 (Montag)
  • Sommerferien 2017: 29. Juli 2017 (Samstag) mit 11. September 2017 (Montag)

Allgemeine Informationen zur bayerischen Ferienregelung und weitere Termine finden sich auch auf dem Internetauftritt des Staatsministeriums