Regelung der Sommerferien

in den Jahren 2015 bis 2017

Thorsten Krebs | 07.10.2014

Das Kultusministerium informiert:

Die Sommerferien der Länder werden in mehrjährigen Rhythmen von einer Länderarbeitsgruppe der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK )abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. So soll eine vernünftige Steuerung der Verkehrsströme in die Urlaubsgebiete gewährleistet werden. Die Dauer der Ferien beträgt sechs Wochen. So soll es zwei Arbeitnehmern ermöglicht werden, mit ihren Familien einen dreiwöchigen Urlaub zu unternehmen und sich dabei am Arbeitsplatz zu vertreten.

Allgemeine Informationen zur bayerischen Ferienregelung und weitere Termine finden sich auch auf dem Internetauftritt des Staatsministeriums