Das Kultusministerium informiert:
Die Sommerferien der Länder werden in mehrjährigen Rhythmen von einer Länderarbeitsgruppe der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK )abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. So soll eine vernünftige Steuerung der Verkehrsströme in die Urlaubsgebiete gewährleistet werden. Die Dauer der Ferien beträgt sechs Wochen. So soll es zwei Arbeitnehmern ermöglicht werden, mit ihren Familien einen dreiwöchigen Urlaub zu unternehmen und sich dabei am Arbeitsplatz zu vertreten.