Quelle: KRE
Publikationsdatum: 10.10.2012
Letzte Änderung: 14.11.2016
Stipendium der Oskar-Karl-Forster Stiftung
Informationen und Anträge
Bedürftige Schüler an Gymnasien in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds
einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten:
- zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z. B. Musikinstrumente) oder
- zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (z. B. auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einschlägigem Unterricht stehen.
Für andere Verwendungszwecke (z. B. Schüleraustausch) dürfen die Beihilfen im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach
dem BAföG nicht geleistet werden.
Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25 € und höchstens 400 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung
der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien bzw. für die Fach- und Berufsoberschulen.
Wenn das monatliche Gesamt-Nettoeinkommen der Eltern 3430 Euro nicht übersteigt (bei Alleinerziehenden: 2290 Euro),
können Sie oben genannte Beihilfen beantragen. Dazu kommt noch ein Freibetrag von 520 Euro pro Kind.
Anträge können jeweils bis zum 1. Februar bzw. 1. Juli des Schuljahres bei der Schulleitung eingereicht werden. Sie können
selbstverständlich davon ausgehen, dass die Schule im Falle eines Antrages absolute Diskretion bewahrt.
Ein Merkblatt mit den Antragsbedingungen sowie ein Antragsformular haben wir für Sie zum Herunterladen und Ausdrucken bereitgestellt:
- Merkblatt zum Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds
- Antrag auf Mittel des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds