Stipendium der Oskar-Karl-Forster Stiftung

Informationen und Anträge

Thorsten Krebs | 14.11.2016

Bedürftige Schüler an Gymnasien in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten:

Für andere Verwendungszwecke (z. B. Schüleraustausch) dürfen die Beihilfen im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG nicht geleistet werden. Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25 € und höchstens 400 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien bzw. für die Fach- und Berufsoberschulen.

Wenn das monatliche Gesamt-Nettoeinkommen der Eltern 3430 Euro nicht übersteigt (bei Alleinerziehenden: 2290 Euro), können Sie oben genannte Beihilfen beantragen. Dazu kommt noch ein Freibetrag von 520 Euro pro Kind. Anträge können jeweils bis zum 1. Februar bzw. 1. Juli des Schuljahres bei der Schulleitung eingereicht werden. Sie können selbstverständlich davon ausgehen, dass die Schule im Falle eines Antrages absolute Diskretion bewahrt.

Ein Merkblatt mit den Antragsbedingungen sowie ein Antragsformular haben wir für Sie zum Herunterladen und Ausdrucken bereitgestellt: