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Redakteur: Stefan Edelmann
Quelle: Hr. Kerscher
Publikationsdatum: 15.05.2013
Letzte Änderung: 20.07.2015

Individuelle Lernzeit am Gymnasium

für Schülerinnen und Schüler der 8., 9. und 10. Klassen

Auch im kommenden Schuljahr hat der Gesetzgeber unter dem Stichwort „Individuelle Lernzeit am Gymnasium“ Zusatzangebote für die Mittelstufe vorgesehen. Diese richten sich an Schülerinnen und Schüler mit Leistungsschwächen ebenso wie an solche mit besonderen Begabungen und fachlichen Interessen. Das Gesamtkonzept findet sich in der gleichnamigen Broschüre, die auch hier im Internet einsehbar ist.

Für Schüler mit zusätzlichem Lernbedarf wird im kommenden Schuljahr besonders in der 7. Jahrgangsstufe ein Lerncoaching eingerichtet. Empfehlungen dazu sprechen die Fachlehrer aus. Über die Details informieren wir Sie zu Beginn des neuen Schuljahres.

Außerdem kann ein Flexibilisierungsjahr in Anspruch genommen werden:

Flexibilisierungsjahr nach Variante 1 für die Jahrgangsstufen 8 bis 10

Um den Leistungsstand des Kindes zu stabilisieren, kann es am Ende der bestandenen Jahrgangsstufe sinnvoll sein, sie erneut zu absolvieren. In diesem Wiederholungsjahr geht das Kind in eine Regelklasse und kann von bis zu sechs Wochenstunden (frei wählbar, außer Kernfächer) befreit werden. Es kann in der freien Zeit eigenverantwortlich seine Vertiefung der problematischen Fächer organi-sieren, es kann auch an individuellen Fördermaßnahmen teilnehmen, die allerdings in der Regel zu anderen Zeiten stattfinden. Da die Vorrückungserlaubnis bestehen bleibt, erhält es am Ende des 2. Durchganges nur eine schriftliche Information über das Notenbild.

Flexibilisierungsjahr nach Variante 2 für die Jahrgangsstufen 8 bis 9

Bei einer Vorrückungserlaubnis in die 8. bzw. 9. Klasse kann Ihr Kind auch vorab entscheiden, diese Jahrgangsstufe in zwei Jahren zu durchlaufen. Es bleibt beide Jahre in einer Regelklasse, kann aber wahlweise bis zu sechs Wochenstunden (in Nicht-Kernfächern) im ersten Jahr und bis zu sechs Wochenstunden (in dann anderen Nicht-Kernfächern) im zweiten Jahr streichen.

In der frei gewordenen Zeit kann es eigenverantwortlich seine Vertiefung der problematischen Fächer organisieren, es kann auch an individuellen Fördermaßnahmen teilnehmen, die allerdings in der Regel zu anderen Zeiten stattfinden. Am Ende des zweiten Jahres erhält das Kind eine Gesamtnotenbilanz, von der das Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe abhängt (d.h. bei Nichtbestehen muss diese Jahrgangsstufe dann noch einmal wiederholt werden).

Bitte beachten:

Generell gilt, dass die Entscheidung für eine Form des Flexibilisierungsjahres verpflichtend für die ganze Zeit getroffen wird. Es kann in der 8. bis 10. Jahrgangsstufe nur einmal ein solches Flexibilisierungsjahr in Anspruch genommen werden. Das freiwillige Wiederholen einer Jahrgangsstufe in der bisherigen Form bleibt bestehen. Der Anmeldung für eines der Flexibilisierungsjahre muss eine Beratung durch den Klassleiter oder die Beratungslehrkräfte vorausgehen. Bei diesen ist auch der entsprechende Antrag dazu erhältlich, der bis 31.7., 12 Uhr, im Sekretariat eingereicht werden muss.

  • Individuelle Lernzeit[http://www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym]
    Informationen auf der Homepage des Kultusministeriums