Redakteur: P. Berauschek
Quelle: S. Wolitz
Publikationsdatum: 26.02.2008
Letzte Änderung: 26.02.2008
Quelle: S. Wolitz
Publikationsdatum: 26.02.2008
Letzte Änderung: 26.02.2008
Allg. Informationen zum Musischen Zweig
- Musik ist für Schüler auf dem musischen Zweig ein Kernfach und wird von der 5. bis 10. Jahrgangsstufe dreistündig unterrichtet. Dabei findet der Klassenunterricht zweistündig, der Instrumentalunterricht einstündig statt.
- Schüler, die den musischen Zweig besuchen, haben ein Pflichtinstrument. An diesem Instrument ist keine Vorbildung nötig.
- Zugelassen sind hierfür alle orchesterwirksamen Instrumente, Klavier und Kirchenorgel.
- Die einzige Voraussetzung für die Aufnahme in den musischen Zweig ist ein Übertrittszeuignis mit der Note 1 oder 2 im Fach Musik oder andernfalls das Bestehen einer Begabtenprüfung, die bei uns am Haus abgenommen wird.
- Anspruch auf Unterricht besteht für folgende Instrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Klavier und Kirchenorgel.
- Weitere Instrumente werden zwar an unserer Schule unterrichtet, allerdings besteht hier kein Anspruch auf kostenlosen Unterricht: Querflöte, Saxophon und Trompete.
- Im Normalfall findet der Instrumentalunterricht in Zweiergruppen, gegebenenfalls auch in Dreiergruppen, statt.
- Wenn ein zugelassenes Instrument an der Schule nicht unterrichtet werden kann, müssen sich die Eltern selbst um Instrumentalunterricht außerhalb des Hauses kümmern und die Kosten selbst tragen.
- Die verbindliche Sprachenfolge am Musischen Zweig ist Englisch ab der 5., Latein ab der 6. Jahrgangsstufe.